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So läuft der Eigentumsübergang beim Immobilienkauf ab

Der Kauf einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt im Leben, der mit vielen Fragen und Formalitäten verbunden ist. Einer der wichtigsten Schritte im Kaufprozess ist die Eigentumsübertragung. Doch wie läuft dieser genau ab? Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, welche Schritte Sie bei der Eigentumsübertragung einer Immobilie erwarten und was Sie dabei beachten müssen.

Kaufvertragsverhandlung und -abschluss

Der erste Schritt auf dem Weg zum Eigentumsübergang ist die Verhandlung und der Abschluss des Kaufvertrages. Dieser Vertrag wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen und regelt alle wesentlichen Punkte des Immobilienkaufs, wie z.B. den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin. In dieser Phase ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Immobilienmakler und eventuell auch von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um alle Details korrekt und rechtssicher festzuhalten.

Notarielle Beurkundung

In Deutschland ist die notarielle Form des Kaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben, um den Eigentumsübergang rechtsgültig abzuschließen. Der Notar ist dabei eine neutrale Instanz, die sicherstellt, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Nach der Unterzeichnung des notariellen Vertrages wird dieser in das Grundbuch eingetragen.

Eintragung der Auflassungsvormerkung

Nach der notariellen Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Sicherungsinstrument für den Käufer, da sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie vor der endgültigen Übertragung an einen Dritten veräußert oder mit weiteren Belastungen versieht.

Zahlung des Kaufpreises

Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt die Zahlung des Kaufpreises. In der Regel erteilt der Notar dem Käufer eine Zahlungsanweisung, sobald die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind, z.B. die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Eintragung ins Grundbuch

Nach Eingang des Kaufpreises auf dem  Konto des Verkäufers und Bestätigung der Zahlung veranlasst der Notar die endgültige Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Dieser Schritt ist der eigentliche Eigentumsübergang und stellt sicher, dass das Eigentum rechtlich auf den Käufer übergeht. Der Käufer erhält anschließend einen Grundbuchauszug als Nachweis des Eigentumsübergangs.

Objektübergabe

Sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist, folgt die Übergabe der Immobilie. Käufer und Verkäufer vereinbaren in der Regel einen Termin, an dem die Schlüsselübergabe stattfindet und das Objekt dem neuen Eigentümer übergeben wird. Es empfiehlt sich, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) sowie der Zustand der Immobilie schriftlich festgehalten werden.

Ummeldungen und Benachrichtigungen

Nach der Übergabe sollte der neue Eigentümer alle notwendigen Um- und Anmeldungen vornehmen. Dazu gehören die Anmeldung bei den Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas), die Ummeldung bei der Gemeinde und gegebenenfalls die Beantragung eines neuen Grundbucheintrags.

Wir unterstützen Sie

Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, beantworten Ihre Fragen und sorgen für einen sicheren und unkomplizierten Übergang in Ihr neues Zuhause. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihren Traum von der eigenen Immobilie in Idstein verwirklichen.

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