Im Dezember 2020 trat ein neues Maklergesetz in Kraft, mit dem einige Änderungen für Immobilienkäufe einher gingen, die sowohl für Käufer als auch Verkäufer gelten. Die grundlegendste Änderung des Gesetzes ist die Neuverteilung der Maklerprovision. Diese wurde bislang in vielen Teilen Deutschlands vom Käufer bezahlt - unter anderem in Berlin, Hamburg und Hessen. Seit der Einführung des Gesetzes wird die Provision bei Immobilienkäufen zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen.
Der Gesetzgeber wollte einerseits private Käufer entlasten, da die Courtage zusammen mit anderen Nebenkosten den Kaufpreis von Immobilien erhöht. Andererseits schaffte die Bundesregierung eine einheitliche Regelung, die für alle Bundesländer gilt. Bislang konnte die Verteilung - ebenso wie die Höhe der Maklerprovision - von Land zu Land abweichen. Nun können die Bundesländer nur noch die Provisionshöhe individuell regeln. Weiterhin sorgt die einheitliche Regelung für mehr Transparenz und Rechtssicherheit am Markt.
Das Gesetz bietet die Möglichkeit, dass Verkäufer einen provisionsfreien Kauf anbieten und die gesamte Provision übernehmen. Die neuen Gesetzesbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Immobilienkäufe zwischen Privatpersonen und gelten nur für Kaufverträge von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Unbebaute Grundstücke sowie Mehrfamilienhäuser sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen. Entscheiden wir uns als Makler unentgeltlich tätig zu sein, muss dies für beide Parteien gelten. Außerdem muss der Maklervertrag künftig immer in Textform vorliegen.
Bei der Vermietung gilt im Übrigen bereits seit 2015 das Bestellerprinzip, bei dem die Partei die Maklerprovision trägt, die diesen beauftragt. So bezahlen Vermieter oder Mieter die Courtage nur, wenn Sie der Auftraggeber der Maklerleistung sind.
Keineswegs. Durch die geringere finanzielle Belastung von Käufern werden Immobilienkäufe attraktiver. Als Eigentümer profitieren Sie demnach von einem gesteigerten Interesse an Ihrer Immobilie. Ferner sorgt die Gleichverteilung der Courtage für eine zunehmende Professionalisierung der Maklerbranche, sodass unseriöse Dienstleister zunehmend vom Markt verschwinden werden. Käufer und Verkäufer profitieren demnach gleichermaßen von einer weiteren Qualitätssteigerung des Immobiliensektors.
Ungeachtet der neuen Gesetzeslage legen wir von Martin Brandt Immobilien großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden - und die kommt nach unserer Erfahrung durch Professionalität, Transparenz und Sicherheit zustande. Schließen Sie über uns einen Kaufvertrag ab, bezahlen bei uns im Regelfall beide Parteien 3 % unserer Maklercourtage. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen zur Provisionsverteilung oder für ein erstes Beratungsgespräch.
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistung beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien erhält. Sie wird fällig, wenn der Makler erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag vermittelt hat.
In Deutschland wurde 2020 eine neue Regelung eingeführt, die vorschreibt, dass die Maklerkosten bei Kaufimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte aufgeteilt werden müssen. Verkäufer können jedoch freiwillig mehr übernehmen.
Die Höhe der Maklerprovision variiert regional. In Deutschland bewegt sie sich meist zwischen 3,57 % und 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises.
Die Provision deckt die Leistungen des Maklers ab, die von der Suche nach passenden Immobilien oder Käufern, über die Organisation und Durchführung von Besichtigungen,bis hin zur Beratung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und -abschlüssen reichen.
Für den privaten Käufer einer selbstgenutzten Immobilie ist die Maklerprovision nicht steuerlich absetzbar. Bei einem Immobilienkauf als Kapitalanlage oder im Rahmen einer geschäftlichen Transaktion kann sie jedoch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Der Anspruch auf die Maklerprovision entsteht, sobald durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Die genauen Bedingungen sind in der Regel im Maklervertrag festgehalten.
Die Maklerprovision wird fällig, nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und der Makler seine vertraglichen Leistungen erfüllt hat. Die Zahlung erfolgt in der Regel nach der Vertragsunterzeichnung oder zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt.
Nein, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, ist auch keine Maklerprovision fällig. Der Makler erhält die Provision nur für eine erfolgreiche Vermittlung, die zum Vertragsabschluss führt.
Wenn keine Maklerleistung in Anspruch genommen wird, fällt auch keine Provision an. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass es zuvor keinen Auftrag oder keine Vereinbarung mit einem Makler gab, da ansonsten unter Umständen dennoch eine Provisionspflicht bestehen kann.