Während Immobilienkäufer meist von vornherein wissen, dass sie Kaufnebenkosten tragen müssen, kommen viele der Zusatzkosten für Eigentümer eher überraschend. Wir verraten Ihnen, welche Posten zu berücksichtigen sind und mit welcher Höhe durchschnittlich zu rechnen ist!
Als Immobilienverkäufer tragen Sie manche Kosten zwingend. Dazu gehört schon vor dem Werbeprozess die Anfertigung des Energieausweises. Sofern Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht unter die wenigen Ausnahmen fällt, die keinen Energieausweis benötigen, müssen Sie mit einer Erstellungsgebühr von mindestens 40 bis mehreren hundert Euro rechnen. Dabei gilt: Der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als der Bedarfsausweis, aber auch weniger aussagekräftig. Zudem ist der Bedarfsausweis durch einen Fachmann bei manchen Immobilien vorgeschrieben.
Weiterhin sollten Sie den Wert der Immobilie professionell einschätzen lassen. Die Kosten für ein detailliertes Verkehrswertgutachten variieren je nach Umfang, Aufwand und Immobilienwert. Realistisch sind maximal 1,5 Prozent des geschätzten Immobilienpreises – das entspricht häufig einer vierstelligen Gebühr. Um von Anfang an beim Verkauf einen breiten Käuferkreis zu erzielen, kommen auch noch zusätzliche Maßnahmen für Ihre Immobilie in Betracht. So könnten Sie einen Home-Stager beauftragen, der Haus oder Wohnung visuell aufwertet. Dieser nimmt etwa 500 bis 700 Euro pro Tag für seine Arbeit.
Wenn der Verkauf erfolgreich abgeschlossen wurde, übernehmen Sie die Maklergebühren zur Hälfte. Die übliche Gebührenordnung sieht 3,57 Prozent des Kaufpreises vor. Erzielen Sie mit dem Haus beispielsweise 500.000 Euro, entspricht das einem Betrag von 17.850 Euro. Wenn Sie dem Käufer die Hälfte der Gebühren übertragen, müssen Sie noch mit 8.925 Euro rechnen. Viele Verkäufer sollten zudem an die Spekulationssteuer denken. Diese greift, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Erwerb verkauft wird und dabei einen Gewinn erzielt. Ausnahmen bestehen, sofern das Haus oder die Wohnung in den letzten beiden Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde. Wird die Steuer fällig, wird der Steuersatz individuell berechnet.
Müssen Sie vor dem Eigentümerwechsel noch Rechte von Dritten aus dem Grundbuch löschen? Dann tragen Sie einen Teil der Notarkosten und Gebühren beim Grundbuchamt. Das betrifft zum Beispiel die Grundschuld. 0,2 Prozent der Grundschuld markieren in diesem Fall die Höhe der Zahlung. Lösen Sie durch den Gewinn Ihres Immobilienverkaufs Ihren Kredit bei der Bank vorzeitig auf, kann zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung nötig sein. Der Betrag für diese wurde im Darlehensvertrag festgelegt. Die Vorfälligkeitsschädigung wird auch dann zum Thema, wenn Sie den noch nicht abbezahlten Kredit vorzeitig auflösen.
Gern informieren wir Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie mit Martin Brandt Immobilien transparent über alle anfallenden Kosten!