Der Immobilienverkauf ist für die meisten Menschen ein einmaliges Erlebnis im Leben. Da ist es nur logisch, dass sich aufgrund der mangelnden Erfahrung leicht Fehler einschleichen können. Hier lesen Sie, welche Stolpersteine vermehrt auftreten und wie Sie als Eigentümer nicht in typische Fettnäpfchen treten.
Die meisten Eigentümer, die in Eigenregie verkaufen möchten, beziffern auch den Immobilienpreis selbst. Dabei vergleichen sie ihr Haus oder ihre Wohnung mit ähnlichen Marktobjekten und kommen zu einem falschen Schluss. Mal fehlt bei der eigenen Immobilie ein bestimmtes Detail, das den ausschlaggebenden Unterschied macht. Das kann der Standort oder eine kürzlich erfolgte Renovierung sein. Mal sorgen emotionale Einflüsse für unrealistische Preisvorstellungen. Die Folge sind ausbleibende Interessenten und ein langer Verkaufsprozess.
Sie denken, dass Sie den Immobilienverkauf zeitlich locker stemmen können? Leider haben schon viele Eigentümer den Aufwand unterschätzt. Sie müssen zu verschiedenen Ämtern fahren, das Exposé aufbereiten und die Termine planen. Zudem müssen Sie die Anfragen der Interessenten bearbeiten. Oft scheitert der Verkauf, weil die eigentlich so großzügigen Zeitfenster viel zu schnell durch die umfangreichen Aufgaben beim Immobilienverkauf gefüllt wurden.
Traten der erste und der zweite Fehler nicht auf und Sie haben es bis zum Exposé geschafft, lauert noch eine weitere Falle: das unvollständige Angebot. Vielleicht fehlen wichtige Unterlagen oder Sie haben den Energieausweis vergessen. Dieser ist für viele Verkäufe sogar verpflichtend und für sein Fehlen wird ein Bußgeld fällig. Auch sind Sie eventuell nicht auf alle Rückfragen der Interessenten vorbereitet und es kommt zu langen Wartezeiten. Währenddessen verblasst das Kaufinteresse.
Ein weiteres Fettnäpfchen betrifft das Exposé. Meist sind nur Standardfotografien zu finden und die Interessenten sehen sofort, dass kein Profi verantwortlich ist. Die mangelhafte Qualität fällt unangenehm auf. Dazu kommt bei Privatpersonen das Hindernis, dass das Angebot in den üblichen Portalen inseriert werden muss. Es kann sich schlimmstenfalls gegenüber der Konkurrenz nicht behaupten und verbleibt ungesehen im Netz.
Sie haben alles richtig gemacht und befinden sich auf der Zielgeraden des Verkaufs? Als Privatverkäufer ist es für Sie nun schwierig, die Bonität der Interessenten zu überprüfen. Diese Maßnahme ist lediglich Unternehmen mit berechtigtem Interesse vorbehalten. Privatpersonen haben keine Möglichkeit, die Prüfung selbst vorzunehmen. Die einzige Option ist es, die Bonitätsauskunft von den Interessenten selbst anzufordern. Bei vielen Besichtigungen kann dieser wichtige Schritt aber schnell untergehen. Vielleicht haben Sie letztlich sogar übereilt einem nicht solventen Käufer den Zuschlag gegeben. Das bringt nur weiteren Stress mit sich.
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