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Das Immobiliengutachten: Professionelle Bewertung mit Aussagekraft

Hinter einem professionellen Immobiliengutachten steckt die fachlich spezifische Bewertung eines Hauses oder einer Wohnung. Hierzu wird ein Sachverständiger eingesetzt, der als unabhängiger Experte alle Kriterien für die Wertermittlung der Immobilie prüft. Sie haben als Immobilienbesitzer grundsätzlich die Wahl zwischen einem Kurzgutachten und einem umfangreichen Verkehrswertgutachten. In Sonderfällen können auch weitere Spezialgutachten wichtig werden. Wir stellen diese hier genauer vor!

Wertfaktoren für Immobiliengutachten

Für ein Immobiliengutachten werden unterschiedliche Elemente herangezogen. Dazu gehören etwa

  • die Lage und die damit verbundenen Standortvorteile
  • die Größe und Aufteilung der Immobilie
  • die Anzahl der Zimmer
  • die Ausstattung (Balkon, Garten, Technik etc.)
  • das Baujahr
  • der Zustand der Bausubstanz
  • die letzte Renovierung
  • mögliche Sanierungspotenziale

Als weiteres Kriterium beleuchtet der Sachverständige die Situation des Immobilienmarktes der Region. Er prüft also Angebot und Nachfrage für ähnliche Häuser oder Wohnungen. Keine Rolle spielen hingegen persönliche Vorlieben und Verknüpfungen mit der Immobilie. Das ist ein typischer Stolperstein für Immobilienbesitzer, die selbst eine Bewertung vornehmen: Oft verbinden sie unbewusst Erinnerungen mit der Immobilie und treiben so den Preis in die Höhe.

Kurzgutachten oder Vollgutachten?

Der Sachverständige unterscheidet in der Regel zwischen Kurz- und Vollgutachten (bzw. Verkehrswertgutachten). Ersteres kommt vor allem für private Zwecke zum Einsatz: Es umfasst weniger Seiten im Bericht und ist beispielsweise vor Gericht nicht gültig. Dafür ist es für den Auftraggeber preiswerter als das Verkehrswertgutachten. Dieses beleuchtet als rechtsgültiges Dokument sämtliche Eigenschaften, Vorteile und Mängel der Immobilie. Besonders in Streitfällen - zum Beispiel in Folge einer Scheidung oder bei einer Erbschaft - kann das Verkehrswertgutachten essenziell sein.

Für die Wertermittlung an sich kommen verschiedene Verfahren zum Zuge. Dazu gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Je nach Immobilienart empfiehlt sich ein anderes Verfahren, das der Gutachter zielgerichtet auswählt.

Spezielle Gutachten bei Schäden und Mängeln

Sonderfälle markieren Gutachten wie das Schadensgutachten, das Bauschadensgutachten und das Schimmelgutachten. Wie die Namen bereits suggerieren, kommen diese Prüfverfahren zum Einsatz, wenn bestimmte Schäden an der Immobilie vorliegen.

Ein Schadensgutachten fokussiert auf einen bestehenden Mangel in Haus oder Wohnung, ermittelt die Ursache und die Folgen des Schadens. Kann dieser behoben werden oder mindert er den Wert der Immobilie nachhaltig? Ähnlich sieht es mit einem Bauschadensgutachten aus. Der richtige Zeitpunkt für diese Prüfung ist oft die Bauabnahme oder der darauffolgende Zeitraum. In möglichen Rechtsstreitigkeiten erweist sich ein Bauschadensgutachten als hilfreiches Dokument. Auch ein Schimmelgutachten fällt in die Kategorie der speziellen Gutachten, die nicht immer erforderlich sind. Bei Feuchtigkeitsschäden ist eine professionelle Beurteilung der Bausubstanz und möglicher Schäden jedoch dringend angeraten.

Lassen Sie sich zu benötigten Gutachten gerne von unserem Team beraten. Martin Brandt ist qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen und hat sich auf die professionelle Wertermittlung von Immobilien spezialisiert. Mit 30 Jahren Erfahrung und Expertise bewertet er Ihre Immobilie fachgerecht.

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