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Willkommen bei Martin Brandt Immobilien in Idstein

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Honorarsätze.
  2. Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind nur für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volles Honorar – gemäß u. a. Sätzen – wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Information an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen, sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen.
  3. Bereits bekannte Angebote/Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht. Vorkenntnis-Quelle und Datum sind uns mitzuteilen.
  4. Honorarpflicht gemäß u. a. Sätzen besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Gelegenheit vom Vermieter/Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzuferner Zeit eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt z. B. erst nur gemietet wurde und in Folge ein Kauf zustande kommt oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird.
  5. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die Vertragsangelegenheit (Vertragsabschluß). Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werkslieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder Sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.
  6. Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Zwischenvermietung und Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
  7. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, Idstein im Taunus.
  9. Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgshonoraren, die vom Vermieter / Käufer / Pächter / Nutzer / Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:
    1. Wohnraumvermietung: 2,0 Monatsmieten
    2. Gewerbliche Vermietung
      1. bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht: 3,0 Monatsmieten
      2. bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren von der Nettomiete oder Pacht: 3,5 Monatsmieten
      3. bei 10 Jahre überschreitender Vertragsdauer von der Nettomiete oder Pacht: 3,6 Monatsmieten
      4. bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufrechten unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer – je Recht von der Nettomiete oder Pacht: 0,5 Monatsmieten
      5. bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer.
      6. bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision: 5 %
    3. Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.):
      1. vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer: 5 %
      2. bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5 % auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten: 2 %
      3. je Options-, An- und Vorkaufsrecht: vom Verkehrswert, zu zahlen vom Berechtigten: 2 %
      4. bei Zwangsversteigerung: aus den Gesamtaufwendungen einschließlich bestehender Rechte vom Ersteigerer: 5 %
    4. Geschäfts- und Unternehmensverkäufe:
      1. An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know How, Gegenständen: Von der gesamten Vertragssumme vom Käufer.
    5. Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehnsnehmer oder Auftragnehmer auf die Vertragssumme: 5 %
    6. Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
  10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle sowie im Falle der Auslegungsbedürftigkeit einer Bestimmung und einer ergänzungsbedürftigen Lücke sind die Vertragsparteien verpflichtet, die betroffene Bestimmung durch eine solche Vereinbarung zu ersetzen, welche dem Sinn der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 15. Mai 2018